Acceptable Use Policy
Version 1.0
Acceptable Use Policy (Nutzungsregeln)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Acceptable Use Policy (im Folgenden „AUP") legt fest, welche Inhalte und Verhaltensweisen auf der Plattform Pladsly erlaubt sind und welche nicht.
(2) Die AUP gilt für alle Nutzer von Pladsly:
- Shop-Betreiber, die unter ihrem Account einen oder mehrere Shops verwalten
- Mieter, die bei einem Shop Regalflächen mieten und Produkte einstellen
- Visitor, die öffentliche Shop-Seiten aufrufen
- Team-Mitglieder der Shop-Betreiber, die mit Zugriff auf den Account oder einzelne Shops handeln
(3) Die AUP ist Bestandteil der B2B-AGB für Shop-Betreiber und der Mieter-Nutzungsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen diesen Dokumenten und der AUP geht die spezialere Regelung der AUP vor.
§ 2 Anbieter
Anbieter und Vertragspartner ist:
Pladsly UG (haftungsbeschränkt)
Conrad-Röntgen-Straße 72
25524 Itzehoe
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer Julian Tiemann
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg, HRB 19982 PI
USt-IdNr.: DE463870335
E-Mail: contact@pladsly.app
§ 3 Verbotene Inhalte und Waren
Über Pladsly dürfen weder angeboten, beworben noch zum Verkauf eingestellt werden, insbesondere:
Gefährliche und reglementierte Waren:
- Waffen, Waffenteile, Munition, Imitate von Schusswaffen
- Sprengstoffe, Pyrotechnik (außer Kleinfeuerwerk gemäß SprengG)
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel
- Lebende Tiere
- Produkte mit erkennbar gefährlicher Beschaffenheit, insbesondere CE-pflichtige Produkte ohne CE-Kennzeichnung
Rechtsverletzende Waren:
- Plagiate, Fälschungen, markenrechtsverletzende Produkte
- Gestohlene oder offensichtlich aus illegaler Quelle stammende Waren
- Raubkopien, urheberrechtsverletzende Medien
- Waren, deren Verkauf gegen geltendes Recht verstößt
Verbotene Symbole und Inhalte:
- Hasssymbole, verfassungsfeindliche Inhalte (§§ 86, 86a StGB)
- Inhalte, die zu Gewalt oder Diskriminierung aufrufen
- Jugendgefährdende Inhalte im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)
Sexuelle Inhalte:
- Pornografische und sexuell explizite Inhalte jeder Art
- Erotik-Artikel, soweit sie nach JuSchG indiziert oder beschränkt sind
Sonstige verbotene Inhalte:
- Falsche oder irreführende Produktangaben
- Politische Wahlwerbung
- Glücksspielangebote, Lotterielose, Wettangebote
- Personenbezogene Daten Dritter ohne deren Einwilligung
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Pladsly behält sich vor, auch andere Inhalte zu entfernen, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.
§ 4 Pflichten beim Hochladen von Produktbildern
Bilder, die zu Produkten hochgeladen werden, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
(1) Keine Personen auf Produktbildern. Auf Produktbildern dürfen keine erkennbaren Personen abgebildet sein. Dies gilt unabhängig davon, ob die abgebildete Person zugestimmt hat — Hintergrund ist die datenschutzfreundliche Architektur der KI-Pipeline.
(2) Keine Urheberrechtsverletzungen. Es dürfen nur Bilder hochgeladen werden, an denen der Hochladende selbst die Urheberrechte hält oder die er rechtmäßig nutzen darf (eigenes Foto des angebotenen Artikels). Insbesondere ist die Übernahme von Bildern aus Online-Shops Dritter oder von Hersteller-Websites ohne Berechtigung untersagt.
(3) Wahrheitstreue. Bilder müssen den tatsächlich angebotenen Artikel zeigen. Stockfotos, Symbolbilder oder Fotos eines ähnlichen, aber nicht identischen Artikels sind nicht zulässig.
(4) Keine Markenrechtsverletzungen in Form von Bildgestaltungen, die Marken Dritter aufgreifen, ohne dass eine entsprechende Berechtigung besteht.
§ 5 Besondere Pflichten der Shop-Betreiber
Über die allgemeinen Regeln hinaus gilt für Shop-Betreiber:
(1) Wahre Angaben bei Verifizierung nach Art. 30 DSA. Insbesondere wahrheitsgemäße Angaben zu Identität, Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr. und Bankverbindung.
(2) Steuerliche und buchhalterische Sorgfalt: Erfüllung aller Pflichten gegenüber Mietern und Finanzbehörden, insbesondere ordnungsgemäße Rechnungsstellung an Mieter und Erfassung der eigenen Erlöse.
(3) Keine Umgehung der Pricing-/Verifizierungspflicht durch Sandbox-Shops. Sandbox-Shops dürfen nicht dazu genutzt werden, echte Mietverträge mit Verbrauchern zu schließen, an der Verifizierungspflicht vorbei. Der Übergang in den produktiven Modus erfolgt ausschließlich nach Verifizierung und Auswahl eines kostenpflichtigen Plans.
(4) Verbraucherrechtliche Pflichten im Wizard: Bereitstellung korrekter Pflichtinformationen, Widerrufsbelehrung und vertraglicher Inhalte gegenüber Mietern. Pladsly stellt die UI-Templates bereit, prüft die eingestellten Inhalte aber nicht inhaltlich oder rechtlich.
(5) Acceptable-Use-Verantwortung gegenüber eigenen Mietern: Shop-Betreiber stellen im zumutbaren Umfang sicher, dass auch ihre Mieter die AUP einhalten, insbesondere im Hinblick auf Produktinhalte.
§ 6 Besondere Pflichten der Mieter
Über die allgemeinen Regeln hinaus gilt für Mieter:
(1) Eigene oder rechtmäßig erlangte Waren: Es dürfen nur Waren eingestellt werden, die sich im Eigentum oder rechtmäßigen Besitz des Mieters befinden. Keine fremde Ware ohne Berechtigung.
(2) Wahre Identitätsangaben bei Account-Anlage und bei Abschluss des Mietvertrags mit dem Shop.
(3) Keine Schwarzgeld- oder Bypass-Vereinbarungen: Vereinbarungen mit dem Shop-Betreiber, durch die die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung über Stripe-Connect umgangen werden soll, sind untersagt.
(4) Korrekte Produktangaben: Bezeichnung, Beschreibung, Zustand und Preis müssen wahrheitsgemäß sein.
(5) Anzeigepflicht bei rechtlichen Verboten: Wenn der Mieter feststellt, dass von ihm eingestellte Inhalte gegen Vorschriften verstoßen könnten (etwa nachträgliche Erkenntnis zu Markenrechten), ist er verpflichtet, die betreffenden Inhalte zu entfernen oder Pladsly zu informieren.
§ 7 Verbotene Verhaltensweisen (alle Nutzer)
Unabhängig von Inhalten gilt:
(1) Spam und Manipulation der Plattform: Massensignups, automatisierte Buchungs- oder Produktanlage, künstliches Aufblähen von Bewertungen oder Statistiken, Manipulation des Notice-and-Action-Verfahrens.
(2) Angriff auf die technische Integrität der Plattform: Unbefugtes Eindringen, Scraping über die offiziellen Schnittstellen hinaus, gezielter Versuch der Umgehung der Mandantentrennung, Versuch der Erlangung fremder Account-Daten.
(3) Missbrauch des Notice-and-Action-Verfahrens: Wissentlich falsche Meldungen über vermeintlich rechtswidrige Inhalte mit dem Ziel, Mitnutzer zu schädigen.
(4) Identitätstäuschung: Auftreten unter falscher Identität, Verwendung des Accounts eines Dritten, Umgehung einer Sperrung durch Neuanmeldung.
(5) Belästigung anderer Nutzer: Diskriminierende, beleidigende oder bedrohende Kommunikation gegenüber anderen Mietern, Shop-Betreibern oder Pladsly-Mitarbeitern.
§ 8 Meldung von Verstößen (Notice-and-Action)
(1) Verstöße gegen diese AUP können auf zwei Wegen gemeldet werden:
- Über den „Inhalt melden"-Link auf jeder Produktdetailseite der öffentlichen Shop-Seiten (strukturiertes Meldeformular mit Pflichtfeldern)
- Per E-Mail an abuse@pladsly.app
(2) Die Meldung sollte enthalten: genaue Beschreibung des beanstandeten Inhalts, URL, Begründung der Rechtswidrigkeit oder des AUP-Verstoßes, optional Kontaktdaten für Rückfragen.
(3) Pladsly bestätigt den Eingang einer Meldung und prüft sie zeitnah. Bei berechtigten Meldungen folgt eine Maßnahme gemäß § 9; bei nicht berechtigten Meldungen wird der Melder informiert.
(4) Der Uploader des betroffenen Inhalts erhält im Fall einer Entfernung eine begründete Mitteilung gemäß Art. 17 DSA, sofern dies nicht aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist (z.B. behördliche Ermittlungen).
§ 9 Konsequenzen bei Verstößen
(1) Bei Verstößen gegen diese AUP kann Pladsly stufenweise Maßnahmen ergreifen, je nach Schwere und Wiederholung:
a) Hinweis und Aufforderung zur Korrektur mit angemessener Frist (bei leichteren Verstößen, etwa unklarer Produktangabe)
b) Entfernung des betreffenden Inhalts (z.B. Produkt, Bild) ohne Vorankündigung
c) Temporäre Beschränkung von Funktionen des Accounts (z.B. Upload-Sperre)
d) Suspendierung des Accounts oder einzelner Shops
e) Außerordentliche Beendigung des Vertragsverhältnisses
f) Anzeige bei zuständigen Behörden bei strafrechtlich relevanten Inhalten
(2) Bei schwerwiegenden Verstößen — insbesondere offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, gezielten Angriffen auf die Plattform, Identitätstäuschung oder Wiederholungsverstößen — kann Pladsly Schritte (b) bis (f) sofort ergreifen, ohne vorherige Aufforderung.
(3) Pladsly informiert den Betroffenen über jede Maßnahme mit Angabe der Gründe, soweit dem keine rechtlichen Pflichten entgegenstehen.
(4) Wiederholungstäter: Bei wiederholten Verstößen kann Pladsly im Rahmen von Art. 23 DSA verstärkte Maßnahmen ergreifen, einschließlich verlängerter Sperrzeiten oder dauerhafter Sperrung.
(5) Maßnahmen gegen Shop-Betreiber sind in der B2B-AGB § 16 detaillierter geregelt; Maßnahmen gegen Mieter ergeben sich aus den Mieter-Nutzungsbedingungen.
§ 10 Behördenkooperation
Pladsly arbeitet mit zuständigen Behörden und Strafverfolgungsorganen im rechtlich erforderlichen Umfang zusammen, insbesondere bei begründeten Anfragen nach §§ 174 ff. TKG, § 100j StPO und vergleichbaren Vorschriften. Anfragen von Behörden können über behoerden@pladsly.app gerichtet werden (Art. 11 DSA-Kontaktstelle).
§ 11 Änderungen dieser AUP
(1) Pladsly kann diese AUP anpassen, insbesondere zur Berücksichtigung neuer rechtlicher Anforderungen, zur Klarstellung oder zur Aufnahme neuer Verbots- oder Pflichtkategorien.
(2) Wesentliche Änderungen werden mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Inkrafttreten kommuniziert — Shop-Betreibern per E-Mail an die im Account hinterlegte Adresse, Mietern beim nächsten Login im Portal mit Hinweis und Bestätigungsdialog.
(3) Rein redaktionelle oder klarstellende Änderungen ohne inhaltliche Verschärfung können ohne vorherige Ankündigung wirksam werden.
(4) Die jeweils aktuelle Fassung ist unter pladsly.app/aup einsehbar.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AUP unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Auf diese AUP findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats des Nutzers bleiben unberührt.
(3) Gerichtsstand bei Streitigkeiten ergibt sich aus dem jeweils zugrundeliegenden Vertragsverhältnis (B2B-AGB § 23 für Shop-Betreiber bzw. Mieter-Nutzungsbedingungen § 17 für Mieter).