Version 1.0
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für die Nutzung der von Pladsly bereitgestellten Software-as-a-Service-Plattform (im Folgenden „Pladsly", „die Plattform" oder „die Dienste") durch gewerbliche Kunden (im Folgenden „Shop-Betreiber" oder „Kunde").
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Ergänzend zu diesen AGB gelten der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO sowie die Datenschutzerklärung. Bei Widersprüchen geht der AVV diesen AGB vor, soweit datenschutzrechtliche Regelungen betroffen sind.
Anbieter und Vertragspartner ist:
Anne Speerschneider
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Lille Loppe"
Conrad-Röntgen-Straße 72
25524 Itzehoe
Deutschland
E-Mail: contact@pladsly.app
Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
(1) Der Vertrag zwischen Pladsly und dem Shop-Betreiber kommt durch Anlage eines Accounts und Akzeptanz dieser AGB sowie des AVV im Dashboard-Signup zustande.
(2) Der Shop-Betreiber sichert mit Vertragsschluss zu, dass er unternehmerisch im Sinne § 14 BGB handelt und zur Vertretung seines Unternehmens berechtigt ist.
(3) Zur Aktivierung eines produktiven Shops sind zusätzliche Schritte erforderlich, insbesondere die Verifizierung nach § 11.
(4) Die Akzeptanz von AGB und AVV wird mit Zeitstempel dokumentiert. Pladsly stellt dem Shop-Betreiber auf Anfrage einen Nachweis der akzeptierten Fassungen zur Verfügung.
(1) Pladsly stellt dem Shop-Betreiber eine browserbasierte Software zur Verwaltung von Flohmarkt- und Second-Hand-Shops zur Verfügung. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf der Website von Pladsly sowie dem gewählten Plan gemäß § 9.
(2) Zu den Kernfunktionen zählen insbesondere:
portal.pladsly.app(3) Pladsly behält sich vor, den Funktionsumfang im Rahmen der Weiterentwicklung der Plattform anzupassen, sofern dadurch die wesentlichen vertraglichen Leistungen nicht erheblich eingeschränkt werden. Wesentliche Änderungen werden mit dem Vorlauf nach § 20 angekündigt.
(4) Stellung Pladslys als technischer Dienstleister. Pladsly ist nicht Merchant of Record und nicht Zahlungsdienstleister. Pladsly vermittelt auch keine Mietverträge im eigenen Namen oder für eigene Rechnung. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen Shop-Betreiber und Mieter zustande; Pladsly stellt lediglich die technische Plattform und die Buchungsstrecke bereit. Alle Zahlungen aus Mietverträgen werden direkt zwischen Mieter und Shop-Betreiber über Stripe-Connect abgewickelt. Pladsly ist zu keinem Zeitpunkt Empfänger von Geldern aus diesen Mietverträgen.
(5) KI-gestützte Datenanreicherung. Soweit Pladsly KI-gestützte Funktionen anbietet, insbesondere zur Klassifikation und Preisindikation hochgeladener Produktbilder, erfolgt dies unter Einsatz externer KI-Dienstleister, die in der Datenschutzerklärung benannt sind. Pladsly trainiert keine eigenen KI-Modelle mit Kunden- oder Mieterdaten und gibt diese Daten auch nicht an Drittanbieter zu Trainingszwecken weiter, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart ist.
(1) Pladsly bietet die Nutzung in folgenden Vertragsmodellen an:
a) Monatlicher Plan: Monatlich kündbar mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende.
b) Jahresplan: Mindestlaufzeit zwölf Monate, anschließend automatische Verlängerung um jeweils zwölf Monate, sofern nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
(2) Welcher Plan gilt, ergibt sich aus der Auswahl des Shop-Betreibers bei der Aktivierung eines produktiven Shops. Pro Shop kann ein Plan separat gewählt werden.
(3) Die Kündigung erfolgt schriftlich (auch per E-Mail an contact@pladsly.app oder über eine entsprechende Funktion im Dashboard, sobald verfügbar). Pladsly bestätigt den Zugang der Kündigung und das Wirksamkeitsdatum.
(4) Testzugang. Pladsly kann einzelnen Shop-Betreibern nach individueller Vereinbarung einen kostenfreien Testzugang von bis zu 30 Tagen einräumen. Auf einen Testzugang besteht kein Anspruch. Ohne ausdrückliche Vereinbarung beginnt die kostenpflichtige Vertragsphase mit Aktivierung des produktiven Shops. Während eines Testzugangs gelten dieselben AGB; lediglich die Zahlungspflicht entfällt für den vereinbarten Zeitraum.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten Pladslys liegt insbesondere vor in den Fällen des § 16.
(6) Bei mehreren produktiven Shops unter einem Account kann der Shop-Betreiber einzelne Shops kündigen, ohne den gesamten Account zu beenden. Eine Kündigung des Accounts beendet zugleich alle darunter geführten Shops.
(1) Pladsly stellt Shop-Betreibern die Möglichkeit zur Verfügung, Shops im Sandbox-Modus anzulegen. Sandbox-Shops dienen ausschließlich Test-, Konfigurations- und Schulungszwecken.
(2) Sandbox-Shops sind kostenfrei.
(3) Sandbox-Shops sind ausschließlich für Test-, Konfigurations- und Schulungszwecke bestimmt. Der Shop-Betreiber ist allein verantwortlich dafür, dass über Sandbox-Shops keine Mietverträge mit Verbrauchern geschlossen, keine produktiven Stripe-Connect-Zahlungen ausgelöst und keine öffentlichen Verkaufs-Aktionen durchgeführt werden. Verstöße können nach § 16 zu einer Suspendierung führen. Eine Verifizierung nach Art. 30 DSA gemäß § 11 ist für Sandbox-Shops nicht erforderlich, solange die genannten Zweckbindungen eingehalten werden.
(4) Pladsly kann Sandbox-Shops jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, insbesondere bei längerer Inaktivität oder Verdacht auf Umgehung der Pflicht zur Vereinbarung eines kostenpflichtigen produktiven Shops. Eine Übergangsfrist zur Datenmigration wird in zumutbarem Umfang gewährt.
(5) Der Übergang eines Sandbox-Shops in den produktiven Modus erfolgt ausschließlich durch ausdrückliche Aktivierungshandlung des Shop-Betreibers, gekoppelt an die Verifizierung nach § 11 und Auswahl eines kostenpflichtigen Plans nach § 6.
(1) Der Shop-Betreiber verpflichtet sich, bei der Anlage und Nutzung seines Accounts und seiner Shops wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Änderungen relevanter Stamm- oder Verifizierungsdaten teilt er Pladsly unverzüglich mit.
(2) Der Shop-Betreiber ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich. Er stellt sicher, dass auch Team-Mitglieder, denen er Zugriff zu seinem Account oder einzelnen Shops gewährt, diese AGB einhalten.
(3) Der Shop-Betreiber ist gegenüber seinen Mietern allein verantwortlich für:
(4) Pladsly stellt UI-Templates und Konfigurations-Werkzeuge zur Verfügung, die den Shop-Betreiber bei der Erfüllung dieser Pflichten unterstützen (siehe Art. 31 DSA). Pladsly übernimmt jedoch keine inhaltliche oder rechtliche Prüfung der vom Shop-Betreiber eingestellten Verbraucherinformationen, insbesondere nicht der Widerrufsbelehrung, der Pflichtinformationen nach Art. 246a EGBGB oder sonstiger vertraglicher Inhalte des Mietvertrags. Die Letztverantwortung verbleibt beim Shop-Betreiber.
(5) Der Shop-Betreiber hält sich an die Acceptable Use Policy von Pladsly, die als verbindlicher Bestandteil dieser AGB in der jeweils geltenden Fassung auf der Website abrufbar ist. Untersagt sind insbesondere das Anbieten von Waffen, Plagiaten oder markenrechtsverletzenden Waren, gestohlenen Sachen, jugendgefährdenden Inhalten, Hasssymbolen oder sonst rechtswidrigen Produkten. Die vollständige Liste verbotener Inhalte und Verhaltensweisen ergibt sich aus der Acceptable Use Policy.
(6) Pladsly überwacht die Inhalte der Plattform nicht aktiv. Pladsly behält sich vor, im Einzelfall Inhalte zu prüfen, insbesondere auf Hinweis Dritter über das Notice-and-Action-Verfahren nach Art. 16 DSA oder bei eigenen Verdachtsmomenten.
(7) Der Shop-Betreiber kann seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wahlweise (a) im Pladsly-Editor pflegen — Pladsly hostet die Inhalte dann unter immutable Permalinks mit Versionsverwaltung — oder (b) durch Angabe einer externen URL auf seine eigene Website verlinken. Bei der Variante (b) ist der Shop-Betreiber allein verantwortlich für die dauerhafte Erreichbarkeit der URL, die inhaltliche Versionierung sowie die Nachweisbarkeit der zum jeweiligen Vertragsschluss geltenden Fassung. Pladsly erfasst in beiden Fällen die akzeptierte URL und den Zeitstempel; eine inhaltliche Sicherung des Dokuments findet bei externer URL nicht statt.
(8) Nimmt der Shop-Betreiber Mietverträge über externe Buchungsoberflächen (z. B. ein eigener Wizard auf der Shop-Website) unter Verwendung seines Pladsly-API-Keys entgegen, so ist er als Unternehmer im Sinne des § 312f BGB allein verantwortlich für die Bereitstellung der vorvertraglichen Pflichtinformationen (Art. 246a EGBGB) und für die nachweisbare Dokumentation der Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung gegenüber dem Mieter. Pladsly kann die korrekte Darstellung des Vertragsinhalts in einer externen Oberfläche nicht überprüfen; der über die Pladsly-API erfasste Akzeptanz-Snapshot ist insoweit ein vom Shop-Betreiber selbst gemeldeter Datensatz und keine durch Pladsly geprüfte Audit-Quelle.
(1) Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der Preisliste, die unter pladsly.app/preise veröffentlicht ist. Die Preisliste ist verbindlicher Bestandteil dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.
(2) Preise verstehen sich pro produktivem Shop. Bei mehreren Shops unter einem Account wird jeder produktive Shop separat abgerechnet. Sandbox-Shops sind kostenfrei (siehe § 7).
(3) Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.
(4) Die Zahlung erfolgt im Voraus per Lastschrift oder Kreditkarte über den von Pladsly eingesetzten Zahlungsdienstleister Stripe (in Bezug auf die Zahlung des SaaS-Entgelts an Pladsly; nicht zu verwechseln mit Stripe-Connect für die Zahlungen zwischen Mieter und Shop-Betreiber).
(5) Bei Zahlungsverzug ist Pladsly berechtigt, den Zugang zum produktiven Shop bis zur vollständigen Zahlung einzuschränken oder gemäß § 16 zu suspendieren. Der Shop-Betreiber wird zuvor erinnert.
(6) Preisanpassungen werden mit einem Vorlauf von mindestens 30 Tagen schriftlich, in der Regel per E-Mail an die im Account hinterlegte Adresse, angekündigt. Der Shop-Betreiber kann den Vertrag zum Inkrafttreten der neuen Preise außerordentlich kündigen. Macht er von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch und nutzt die Dienste über das Inkrafttreten hinaus weiter, gelten die neuen Preise als angenommen. Auf das Kündigungsrecht und diese Annahmefolge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.
(7) Stripe-Gebühren. Die im Rahmen von Stripe-Connect anfallenden Transaktionsgebühren werden direkt von Stripe gegenüber dem Shop-Betreiber abgerechnet. Pladsly erhebt darauf keine Provision oder Take-Rate.
(1) Ein Account kann beliebig viele Shops umfassen. Jeder Shop wird als eigenständige Geschäftseinheit geführt: mit eigenen Stamm- und Mieterdaten, eigener Stripe-Connect-Anbindung und eigener Verifizierung nach § 11.
(2) Die Trennung der Shop-Daten erfolgt durch Pladsly auf Datenbank- und Anwendungsebene (Mandantentrennung).
(3) Der Account-Inhaber haftet gegenüber Pladsly für die ordnungsgemäße Nutzung aller unter dem Account geführten Shops.
(4) Bei Veräußerung oder Übertragung eines Shops an einen Dritten ist Pladsly unverzüglich zu informieren. Pladsly kann eine erneute Verifizierung nach § 11 verlangen.
(1) Vor Aktivierung eines produktiven Shops ist Pladsly aufgrund Art. 30 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) verpflichtet, den Shop-Betreiber zu identifizieren und seine Angaben zu prüfen.
(2) Der Shop-Betreiber stellt Pladsly hierfür folgende Angaben und Nachweise zur Verfügung:
(3) Pladsly prüft die Angaben anlassbezogen und stichprobenartig auf Plausibilität.
(4) Der Shop-Betreiber teilt Änderungen der Verifizierungsdaten unverzüglich mit. Pladsly kann bei wesentlichen Änderungen eine erneute Verifizierung verlangen.
(5) Werden Pladsly Hinweise auf unzutreffende oder veraltete Angaben bekannt, kann Pladsly den betroffenen Shop nach den Regeln des § 16 suspendieren.
(1) Die Zahlungsabwicklung zwischen Mieter und Shop-Betreiber erfolgt ausschließlich über Stripe-Connect (Direct Charges). Der Shop-Betreiber verbindet hierzu seinen eigenen Stripe-Account mit Pladsly.
(2) Vertragspartner des Mieters für die Zahlung ist ausschließlich der Shop-Betreiber. Pladsly ist nicht Empfänger der Zahlungen und nicht Vertragspartei des Mietvertrags (siehe § 5 Abs. 4).
(3) Der Shop-Betreiber bleibt allein verantwortlich für:
(4) Pladsly speichert lediglich die Stripe-Account-ID und Transaktionsreferenzen, nicht jedoch Zahlungs- oder Kontodaten der Mieter.
(1) Pladsly verarbeitet personenbezogene Daten teilweise als eigener Verantwortlicher (insbesondere im Identity Layer, siehe Datenschutzerklärung) und teilweise als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Shop-Betreibers (insbesondere für die shop-gebundenen Mieter- und Geschäftsdaten).
(2) Die Auftragsverarbeitung ist im separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geregelt, der mit Vertragsschluss zu akzeptieren ist.
(3) Die Datenschutzerklärung von Pladsly ist unter pladsly.app/datenschutz einsehbar und beschreibt die Verarbeitung im Detail.
(4) Pladsly stellt eine stets aktuelle Liste der eingesetzten Subprozessoren unter pladsly.app/subprocessors bereit.
(5) Shop-gebundene Geschäfts- und Vertragsdaten werden tenant-separiert verarbeitet. Pladsly stellt durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass jeder Shop-Betreiber ausschließlich auf die Daten seiner eigenen Shops zugreifen kann; eine shop-übergreifende Datenaggregation durch Pladsly findet nicht statt.
(1) Pladsly bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Dienste, garantiert jedoch keine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder Reaktionszeit, sofern nicht individuell vereinbart.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
(3) Bei Störungen ist Pladsly bemüht, diese in zumutbarer Frist zu beheben. Eine Pflicht zur Erbringung von Service-Credits oder finanziellen Ausgleichszahlungen besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich in einer individuellen Vereinbarung geregelt.
(4) Vorübergehende Ausfälle, die durch Subprozessoren oder höhere Gewalt verursacht werden, gehen nicht zu Lasten Pladslys, soweit Pladsly die Subprozessoren mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt und überwacht hat (siehe ergänzend § 19 Abs. 5).
(1) Pladsly räumt dem Shop-Betreiber für die Dauer der Vertragsbeziehung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform ein.
(2) Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder Weiterverbreitung der Software durch den Shop-Betreiber ist nur in den gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Grenzen zulässig.
(3) Inhalte, die der Shop-Betreiber oder dessen Mieter in Pladsly einstellen, bleiben Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers. Der Shop-Betreiber räumt Pladsly das zur Erbringung der Dienste erforderliche, einfache Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein (insbesondere Speicherung, Anzeige, Verarbeitung für KI-gestützte Datenanreicherung gemäß § 5 Abs. 5 und Datenschutzerklärung).
(1) Pladsly kann den Zugang zu einzelnen Shops oder zum gesamten Account einschränken, suspendieren oder den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn:
(2) Pladsly informiert den Shop-Betreiber über eine Suspendierung oder Beendigung mit Angabe der Gründe (Art. 4 P2B-VO).
(3) Bei nicht schwerwiegenden Verstößen erhält der Shop-Betreiber zunächst eine Aufforderung zur Abhilfe mit angemessener Frist. Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei rechtswidrigen Inhalten, kann die Suspendierung sofortige Wirkung haben.
(4) Bei Suspendierung wegen unzutreffender Verifizierung kann Pladsly eine erneute Verifizierung verlangen. Erfolgt diese nicht innerhalb einer von Pladsly gesetzten Frist, ist Pladsly zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(1) Nach Beendigung des Vertrags — gleich aus welchem Grund — verliert der Shop-Betreiber den Zugriff auf die Plattform mit Wirkung zum Beendigungsdatum.
(2) Der Shop-Betreiber kann seine Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit über die im Dashboard bereitgestellte Export-Funktion selbst exportieren. Eine darüber hinausgehende Pflicht Pladslys zur Datenmigration besteht nicht.
(3) Pladsly löscht die Daten des Shop-Betreibers nach Vertragsende, soweit dem nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Details zur Speicherdauer ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(4) Sofern eine Mieter-Verknüpfung zu einem Pladsly-Mieter-Account besteht, bleibt der Mieter-Account selbst hiervon unberührt; der Mieter behält Zugriff auf seine eigenen Daten in seinem Pladsly-Konto. Die shop-gebundenen Geschäfts- und Vertragsdaten des Mieters in der Contact-Entity des gekündigten Shops bleiben hingegen den Aufbewahrungs-, Lösch- und Übertragungsregelungen des AVV unterworfen.
(1) Pladsly stellt ein internes Beschwerdemanagement zur Verfügung. Beschwerden zu Pladsly können per E-Mail an beschwerde@pladsly.app gerichtet werden.
(2) Pladsly bestätigt den Eingang einer Beschwerde innerhalb einer angemessenen Frist und bemüht sich um eine zeitnahe inhaltliche Bearbeitung.
(3) Mögliche Beschwerdegründe umfassen insbesondere die Erbringung der Dienste, Suspendierungs- oder Beendigungsentscheidungen, Preisanpassungen sowie technische Probleme.
(4) Pladsly stellt jährlich aggregierte Informationen zum Beschwerdemanagement zur Verfügung, soweit dies nach Art. 11 P2B-VO erforderlich ist.
(1) Pladsly haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes. Für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet Pladsly nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Pladsly nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf einen Betrag in Höhe der vom Shop-Betreiber in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an Pladsly gezahlten Entgelte.
(4) Eine darüber hinausgehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden — ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(5) Pladsly haftet nicht für Schäden, die durch Ausfälle oder Fehler von Subprozessoren entstehen, soweit Pladsly den jeweiligen Subprozessor mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt und überwacht hat und kein eigenes Verschulden Pladslys vorliegt.
(6) Pladsly haftet nicht für Schäden, die dem Shop-Betreiber aus Verstößen Dritter (insbesondere Mieter) gegen die Acceptable Use Policy oder gesetzliche Vorschriften entstehen.
(1) Pladsly kann diese AGB anpassen, insbesondere zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, zur Reflexion technischer Weiterentwicklungen oder zur Klarstellung.
(2) Wesentliche Änderungen werden dem Shop-Betreiber mit einem Vorlauf von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten per E-Mail an die im Account hinterlegte Adresse mitgeteilt (Art. 3 P2B-VO).
(3) Widerspricht der Shop-Betreiber innerhalb der Ankündigungsfrist nicht, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
(4) Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs ist der Shop-Betreiber berechtigt, den Vertrag zum Inkrafttreten der neuen AGB außerordentlich zu kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen AGB fort.
(5) Rein redaktionelle oder begünstigende Änderungen unterliegen nicht der 30-Tage-Frist.
(1) Ranking (Art. 5 P2B-VO): Pladsly bietet keine plattformweite Rangordnung oder Sortierung von Shops gegenüber Endkunden an. Die öffentlichen Shop-Seiten unter portal.pladsly.app/shop/{slug} werden eigenständig pro Shop ausgespielt und nicht in einer plattformübergreifenden Rangliste vergleichend dargestellt.
(2) Differenzierte Behandlung (Art. 7 P2B-VO): Pladsly kann einzelnen Shop-Betreibern individuelle Konditionen einräumen, insbesondere
Maßstäbe für eine differenzierte Behandlung sind insbesondere die Phase des Geschäftsverhältnisses, der Implementierungsaufwand auf Seiten Pladslys und die strategische Relevanz für die Weiterentwicklung der Plattform. Eine willkürliche Schlechterstellung einzelner Shop-Betreiber findet nicht statt.
(1) Pladsly ist grundsätzlich bereit, im Streitfall zunächst eine außergerichtliche Einigung zu suchen.
(2) Pladsly benennt für Mediationsverfahren nach Art. 12 P2B-VO im Streitfall einen Mediator nach gemeinsamer Absprache mit dem Shop-Betreiber. Pladsly trägt einen angemessenen Anteil der Mediationskosten, soweit dies nach Art. 12 Abs. 3 P2B-VO erforderlich ist.
(3) Die Verpflichtung zur außergerichtlichen Einigung lässt das Recht jeder Partei unberührt, die zuständigen Gerichte anzurufen.
(1) Auf Verträge zwischen Pladsly und dem Shop-Betreiber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Itzehoe, soweit der Shop-Betreiber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.